Gesundheitsmonitoring des NORT-Eberbestandes

Die 6 Schritte des NORT-Gesundheitsmonitoring

Um den hohen Gesundheitsstatus in unseren KB Stationen aufrecht zu erhalten, haben wir ein Gesundheitsmonitoring eingeführt, dem alle KB Stationen der NORT-Gruppe unterliegen. Dieses beinhaltet folgende sechs grundlegende Punkte:

1.  Standort- und Züchterauswahl

Alle KB Stationen der NORT-Gruppe liegen in schweinefreien Gebieten.
Die Entfernung der einzelnen KB Stationen bis zum nächsten schweinehaltenden Betrieb betragen: 
  • KB NORT - 6 km
  • KB NORT-OST - 17 km 
  • KLASSE KI - 10 km
Für unsere Züchter und Eberlieferanten gelten gleiche Anforderungen wie für unsere KB Station.

2.  Etablierung der NORT Gesundheitsanforderungen beim Züchter
Um unseren Eberbestand zu schützen, fangen wir beim Züchter an und stellen spezielle Anforderungen an dessen Tiergesundheit im Bestand. Um bei NORT Eberlieferant zu werden, müssen folgende Kriterien ausnahmslos erfüllt sein:
Der Züchter muss über einen nachweislich PRRS-freien und ungeimpften Tierbestand halten.

Die PRRS-Freiheit muss in regelmäßigen Abständen nachgewiesen werden, wobei eine Einzeltieruntersuchung gefordert ist.  Stichprobenartige Untersuchungen und das anschließende mittels statistisch-mathematischen Verfahren Rückschließen auf den Gesamtbestand halten wir für nicht ausreichend.

3.  Ebereinkauf
Wir kaufen keine Eber auf Auktionen!
Der Ebereinkauf wird ausschließlich bei Lieferanten getätigt, die unsere Auflagen erfüllen. Das gilt sowhl für Züchter als auch für Zuchtunternehmen.
Bevor der Eber bei uns quarantänisiert wird, muss der Züchter eine Abgangsblutuntersuchung durchführen und von einem unabhängigen Fachlabor den negativen Nachweis erbringen.

4. NORT Quarantänebestimmungen

5. Freigabe für die KB Stationen der NORT-Gruppe

6. Routineuntersuchungen