Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schweinebesamungsstation „NORT“ GmbH, 26683 Scharrel|
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und
der Schweinebesamungsstation „NORT-OST“ GmbH, 16835 Herzberg
I.
Für unsere sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zu Unternehmern (Landwirten, Schweinezuchtbetrieben usw.) in Bezug auf Schweinebesamung und den Verkauf des Samens sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte sind unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grundlage und Inhalt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden von uns nicht akzeptiert und hiermit widersprochen. Sie werden ausnahmsweise nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
II.
Unser Vertragspartner – Kunde – ist an seine mündliche, fernmündliche, schriftliche oder fernschriftliche / elektronische Bestellung zur Besamung oder Lieferung von Spermaportionen und / oder damit zusammenhängender Leistungen verbindlich gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der Durchführung der Besamung bzw. der Lieferung des Spermas oder der Erbringung sonstiger bestellter Leistungen zustande, wobei Inhalt des Vertrages auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden.
III.
Die zur Besamung kommenden Sauen sind durch den Kunden oder ggfs. durch den von uns Beauftragten auf Kosten des Mitglieds dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen. Es dürfen vom Kunden nur gesunde Tiere für die Besamung vorgestellt werden. Soweit erforderlich, hat der Kunde auf unsere Anforderung oder auf Anforderung unseres Beauftragten hin auf seine Kosten eine Hilfskraft zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat schließlich eine Besamungs- bzw. Hofkarte zu führen und bei einer von unserem Beauftragten durchzuführenden Besamung bereit zu halten, auf der die gesetzlich vorgeschriebenen Daten zu dokumentieren sind.
IV.
Wir garantieren die Richtigkeit der Angaben über die Abstammung des Ebers sowie das Produktionsdatum der jeweiligen Samenportion und eine ordnungsgemäße Samengewinnung zu. Ansonsten liefern wir eine Spermaqualität mittlerer Art und Güte. Auch unsere sonstigen Leistungen erbringen wir in handelsüblicher Beschaffenheit mit durchschnittlicher Qualität. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart haben.
Sonstige mündliche oder schriftliche Anpreisungen oder Werbung sowie sonstige öffentliche Äußerungen unsererseits sind nicht als Garantieerklärung oder näherer Ausgestaltung der Beschaffenheit der Spermaqualität oder unserer sonstigen Leistungen anzusehen.
V.
Wir sind nicht an die vom Kunden in seiner Bestellung genannten Fristen und Termine gebunden, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Die Berechnung unserer Leistung gegenüber dem Kunden erfolgt nach unserer jeweils gültigen Preisliste, die wir entweder öffentlich zugänglich machen oder vom Kunden jederzeit von uns angefordert werden kann.
Die von uns in der Preisliste genannten Preise sind Festpreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
VI.
Bei Lieferung von Spermaportionen oder sonstiger Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung des Spermas bzw. der Ware beim Kunden auf diesen über. Holt der Kunde die Spermaportionen oder die Ware selbst bei uns ab, so erfolgt der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe an den Kunden selbst oder an den von ihm Beauftragten.
Der Kunde hat selbst für eine ordnungsgemäße Lagerung des an ihn gelieferten Spermas und für die Nichtüberschreitung des Einsatzzeitraums des Spermas selbst zu sorgen. Der Kunde ist daher bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung oder zu spätem Einsatz des Spermas mit Ersatzansprüchen gleich welcher Art uns gegenüber ausgeschlossen.
VII.
Die von uns beim Kunden angelieferten Spermaportionen einschließlich Transportmaterialien sowie sonstige Waren bleiben bis zur restlichen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zum Kunden unser Eigentum. Nach Einsatz des Spermas setzt sich dieser Eigentumsvorbehalt, ggfs. als Miteigentum, an den Ferkeln fort. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Ferkel während dieser Zeit mit branchenüblicher Sorgfalt auf seine Kosten zu verwahren und zu behandeln und uns von einem etwaigen Zugriff eines Dritten, wie zum Beispiel im Falle einer Pfändung, umgehend zu unterrichten.
VIII.
1. Erhebt der Kunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Besamung und / oder Wirkung des eingesetzten Spermas, hat er dies innerhalb eines Monats nach der Besamung uns gegenüber geltend zu machen.
Haben wir lediglich Spermaportionen geliefert, beginnt die vorstehende Monatsfrist mit dem Tag des Einsatzes des gelieferten Spermas innerhalb des von uns vorgegebenen Einsatzzeitraums des Spermas.
Die Ansprüche sind seitens des Kunden uns gegenüber schriftlich bekannt zu geben.
Hat der Kunde die Monatsfrist nicht eingehalten, ist er mit der Geltendmachung der Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, uns kann hinsichtlich der Vertragsverletzung eine Arglist vorgeworfen werden.
2. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Voraussetzungen eines Gewährleistungsanspruches oder sonstigen Anspruches wegen Vertragsverletzung.
3. Hat der Kunde eine von uns zu vertretende Vertragsverletzung, insbesondere einen von uns zu vertretenen Mangel fristgemäß schriftlich angezeigt, leisten wir
nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung (zum Beispiel Tierarztkosten usw). Der Kunde kann erst dann Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsererseits trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung seitens des Kunden fehlschlägt. Das Rücktrittsrecht des Kunden besteht jedoch nicht bei Vorliegen einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit unsererseits, insbesondere bei einem nur geringfügigem Mangel.
4. Wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, ist er nicht berechtigt, daneben Schadensersatzansprüche wegen der Vertragsverletzung / des Mangels geltend zu machen. Verlangt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so steht ihm dieser nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu. Dieser Schadensersatzanspruch ist auch nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Besteht auf Seiten des Kunden bezüglich des von ihm geltend gemachten Schadens eine Versicherung, so hat er zunächst den Schaden gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. In Höhe der Schadensersatzleistung seitens des Versicherers ist der Kunde mit der Geltendmachung eines Schadensersatzes uns gegenüber ausgeschlossen. Unsere Schadensersatzverpflichtung beschränkt sich dann auf etwaige nicht durch die Versicherung abgedeckte Schadensfolgen, soweit wir dafür haften, einschließlich etwaiger Versicherungsbeitragserhöhungen für den Zeitraum von zwei Jahren. Haben wir die Vertragsverletzung vorsätzlich verursacht oder ist dadurch eine von uns zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers oder der sonstigen Gesundheit des Kunden eingetreten, so gilt die vorstehende Beschränkung des Schadensersatzes nicht.
Die vorstehenden Gewährleistungsregelungen geltend auch bei Handeln eines Ausführungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters, insbesondere unseres Besamungsbeauftragten. Ist einem für uns tätigen einfachen Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zuzurechnen, ist unsere Haftung jedoch ausgeschlossen.
5. Die Ansprüche des Kunden wegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung insbesondere wegen Mängel der Leistung verjähren uns gegenüber innerhalb eines Jahres, soweit die Ansprüche des Kunden nicht bereits wegen Überschreitung der Anzeigefrist von einem Monat ausgeschlossen sind. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Durchführung der Besamung des Tieres des Kunden bzw. dem Eingang der Spermalieferung beim Kunden.
Die Verjährungsfrist gilt bei Schadensersatzansprüchen des Kunden nicht, soweit uns Vorsatz oder grobes Verschulden vorgeworfen werden kann oder von uns zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden oder der Verlust des Lebens des Kunden aufgetreten sind.
6. Ansprüche des Kunden wegen einer uns zuzurechnenden Vertragsverletzung insbesondere eines Mangels unserer Leistung erlischt auch dann, wenn uns der Kunde keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben oder die Durchführung der Nacherfüllung schuldhaft unmöglich gemacht hat.
IX.
1. Die ganz oder teilweise Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen unserer vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr soll an die ganz oder teilweise unwirksame Regelung eine Regelung treten, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.
2. Es findet darüber hinaus ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Heranziehung der internationalen Kaufrechtsgesetze, insbesondere des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
3. Für Kunden, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort unseres Geschäftssitzes.
Herzberg, den 01.02.2005
Scharrel, den 01.02.2005
